Anbleien

Gesamtes Jagdlexikon

Mit “Anbleien” beizeichnet man abwertend, Wild mit einem Schrot- oder Kugelschuss so zu verwunden (und nicht zu töten), dass es sich noch Fortbewegen kann. Angebleites Wild bleibt nicht liegen, sondern eine anschließende Flucht ist impliziert. Anbleien ist selbstverständlich nicht waidgerecht.

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