Begehungsschein

Gesamtes Jagdlexikon

Als Begehungsschein bezeichnet man eine schriftliche Jagderlaubnis, die für eine bestimmte Dauer gedacht ist und über einen Einzelabschuss hinausgeht, zusätzlich ist es gestattet, die Jagd ohne Begleitung des Jagdpächters auszuüben. Es wird zwischen entgeltlichem und unentgeltlichem Begehungsschein unterschieden. 

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