Falle

Gesamtes Jagdlexikon

Eine Falle ist eine Fangvorrichtung für alles Raubwild und Raubzeug. In Deutschland sind nur Fallen erlaubt, welche entweder sofort töten oder wild lebend und unbeschadet fangen. Beispiele für Totfang- oder Schlagfallen sind der Schwanenhals, das Eiabzugseisen oder die Knüppelfalle. Alle Totfang-Fallen dürfen nur auf Abzug den Fangmechanismus auslösen, nicht auf Druck oder Tritt. Fallen, die auf Tritt auslösen, wie das Tellereisen, sind verboten.

Raubwild ist vornehmlich nachtaktiv und wird während der normalen Jagdzeit bei Tageslicht oder Mondschein nur sporadisch erlegt, weswegen für hohe Strecken von Fuchs, Dachs, Marder und anderem Raubwild, muss zusätzlich mit Fallen gejagt werden muss. Fallen sollen selektiv töten oder fangen. 

Die gebräuchlichsten Lebendfallen sind Kastenfallen. Lebendfallen müssen so konstruiert oder verblendet sein, dass gefangenes Wild keine freie Sicht nach außen hat (verdunkeln), müssen ausreichend großen Freiraum bieten, und von ihnen darf keine Verletzungsgefahr für gefangenes Wild ausgehen.

 

 

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